Arbeit und Migration

Im Bereich Arbeit und Migration gibt es zwei zentrale Zielgruppen:

Zum einen hat Rheinland-Pfalz ein großes Interesse daran, dass zahlreiche dringend benötigte Fachkräfte aus der EU und aus Drittstaaten hier eine Arbeit aufnehmen, sich wohlfühlen und im besten Falle mit ihren Familien langfristig in Rheinland-Pfalz bleiben möchten.

Genauso wichtig ist es, dass Geflüchtete, die in Rheinland-Pfalz Zuflucht gefunden haben, gut ankommen, Vertrauen aufbauen und eine Beschäftigung aufnehmen, die zu ihren Qualifikationen passt.

Die Landesregierung arbeitet ressortübergreifend mit ihren Partnerinnen und Partnern daran, für beide Zielgruppen die Rahmenbedingungen und Angebote so zu gestalten, dass eine Integration in Arbeit und Gesellschaft bestmöglich gelingen kann.

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wurden die gesetzlichen Voraussetzungen für eine gezielte und gesteuerte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten geschaffen, um die Bedarfe des Wirtschaftsstandortes Deutschland und einer nachhaltigen Fachkräftesicherung zu flankieren. Das Gesetz ist zum 1. März 2020 in Kraft getreten. Zur Umsetzung wurden auf Landesebene eine Reihe von Verfahren entwickelt und implementiert.

Zentral ist dabei die Definition der Fachkraft. Es handelt sich dabei um eine Person, die

  • eine inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation besitzt

oder

  • einen deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss hat.

Wegen der guten Arbeitsmarktlage ist die Vorrangprüfung für die qualifizierte Beschäftigung aufgehoben. Sie gilt jedoch weiter für den Zugang zur Berufsausbildung. Damit muss nicht mehr vor jeder Einstellung einer Fachkraft aus einem Drittstaat festgestellt werden, ob ein inländischer oder europäischer Bewerber zur Verfügung steht. Das Gesetz enthält zugleich eine Verordnungsermächtigung, wonach bei einer Veränderung der Arbeitsmarktsituation die Vorrangprüfung sehr schnell wiedereingeführt werden kann – gegebenenfalls in bestimmten Berufen oder in bestimmten Regionen.

Die Ausländerbehörden haben nach dem FEG eine umfassende Beratungs- und Serviceleistung zu erbringen. Ebenso gelten für die am Einreiseprozess beteiligten Stellen (Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen und Auslandsvertretung) verkürzte Bearbeitungsfristen.

Federführend zuständig für das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Rheinland-Pfalz ist das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration.

Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2022 Eckpunkte für eine Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes veröffentlicht. Im Frühjahr 2023 beginnt das parlamentarische Verfahren des Gesetzgebungsprozesses. Die Gesetzesänderungen enthalten deutliche Erleichterungen.

Weitere Informationen sind auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland zu finden. 

Die ausländische Berufsqualifikation bewerten und anerkennen zu lassen, ist ein wichtiger Schritt für die Integration in den Arbeitsmarkt in Deutschland. Das gilt vor allem für eine Tätigkeit in einem sogenannten "reglementierten Beruf".

"Reglementiert" bedeutet, dass in dem Beruf nur gearbeitet werden darf, wenn ein staatliches Zulassungsverfahren und eine Anerkennung der Berufsqualifikation vorliegt. In Deutschland sind dies unter anderem Berufe im Gesundheits- und Bildungsbereich. Dazu kommt, dass es in einigen Berufen spezielle Regelungen für Selbständige gibt.

In nicht-reglementierten Berufen bedarf es keiner formellen Anerkennung des Abschlusses, um arbeiten zu dürfen.

Eine Prüfung der Qualifikationen kann aber trotzdem sinnvoll sein, damit der Arbeitgeber die Qualifikationen besser einschätzen kann. Dies erhöht die Einstellungs- und Aufstiegschancen im Beruf.

Die Anerkennungs- und Qualifizierungsberatungsstellen des Bundes-ESF+-Programms IQ beraten in Rheinland-Pfalz an 5 Standorten über die Anerkennungswege in Deutschland sowie die Möglichkeiten einer ggf. notwendigen (Nach-)Qualifizierung im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens.

Weitere wichtige Ansprechpartner und Informationsangebote des Bundes und des Landes sind:

Logo Welcome Center Rheinland-Pfalz

Um die Attraktivität von Unternehmen in Rheinland-Pfalz für internationale Fachkräfte zu steigern und den Zuzug von internationalen Fachkräften zu erleichtern, haben die Landesregierung und die Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz (IHKn) in einer gemeinsamen Initiative im März 2015 ein landesweites Informations- und Beratungsangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und internationale Fachkräfte eingerichtet. Die Welcome Center Rheinland-Pfalz helfen zusammen mit ihren Netzwerkpartnern bei Fragen zur Einreise, Berufsanerkennung, Existenzgründung oder bei der Stellensuche weiter. Sie informieren über die regionale Wirtschaft und Gesellschaft, Kultur- und Freizeitangebote sowie die Kinderbetreuung. Das Angebot richtet sich an internationale Fachkräfte, die zur Ausbildung, zum Studium oder zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland kommen sowie an deren Partner und Familien. Die Welcome Center sind ebenso Anlaufstelle für (insbesondere) Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Sie helfen ihnen bei der Akquise internationaler Fachkräfte und unterstützen bei der Etablierung einer betrieblichen Willkommenskultur.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Homepage des Welcome Center Rheinland-Pfalz

Eine Beschäftigung sollte immer unter guten Arbeitsbedingungen und bei fairem Gehalt erfolgen. Leider ist dies nicht immer selbstverständlich. Umso wichtiger ist es, dass Beschäftigte ihre Rechte kennen. Um sich über die Rahmenbedingungen von fairer und guter Arbeit zu informieren, gibt es auch in Rheinland-Pfalz einige Beratungsstellen. Die dortigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner informieren über arbeits- und sozialrechtliche Themen, um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Benachteiligung und Ausbeutung auf dem Arbeitsmarkt zu schützen.

Menschen mit Fluchthintergrund befinden sich auf der Grundlage unterschiedlicher Aufenthaltsstatus in Deutschland. Der jeweilige Status ist für die Arbeitsmarktzulassung ausschlaggebend.

Die arbeitsmarktpolitischen Projekte des MASTD (Landesprojekte und ESF+ geförderte Projekte) stehen allen Geflüchteten, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, offen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Rubrik Initiativen zur Arbeitsmarktintegration.

Weiterführende Links: